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Flugverkehr und Emissionshandel

Am 26. Juni 2008 haben sich Europarat, EU-Parlament und Europäische Kommission auf einen Kompromiss geeinigt: Ab 2012 wird der Flugverkehr in den Europäischen Emissionshandel (ETS) einbezogen. Grundsätzlich begrüßt der VCD diese Entscheidung, denn Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Flugverkehr sind dringend notwendig. Um den Ausstoß von Treibhausgasen spürbar zu verringern, kommt es allerdings ganz wesentlich auf die Rahmenbedingungen des Emissionshandels an.

Der VCD sieht noch erheblichen Veränderungsbedarf, damit der ETS zu einem wirkungsvollen Instrument für mehr Klimaschutz wird. Dazu gehören:

Die genannten Verschärfungen der Rahmenbedingungen für den ETS sind zwingend notwendig, damit der Klimaschutz im Luftverkehr Fahrt aufnimmt. Sollten die vom VCD geforderten Maßnahmen bei der Ausgestaltung des ETS dagegen keine Berücksichtigung finden, ist in dem für die Klimapolitik so entscheidenden Bereich Flugverkehr auf absehbare Zeit kein nennenswerter Fortschritt zu erwarten − insbesondere, da andere Maßnahmen für mehr Kostengerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern wie die Kerosinbesteuerung immer noch fehlen.

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