Vielleicht haben Sie sich auch schon die Frage gestellt: »Was bleibt, wenn ich gehe?« Es gibt ganz unterschiedliche Anlässe, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen: die Gründung der eigenen Familie, die Geburt des ersten Enkelkinds, das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben oder der Verlust eines nahe stehenden Menschen.
Immer wieder fragen uns Menschen, wie sie den VCD in ihrem Testament berücksichtigen können. Die Antworten darauf haben wir im VCD-Ratgeber Testament »Was bleibt, wenn ich gehe?« knapp und verständlich zusammengestellt. Sie finden darin alle Informationen zum Thema Testament und Erbe und Antworten auf Fragen, wie:
Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten die Zukunft positiv mitzugestalten. Darüber hinaus geben klare Regelungen einen guten Rahmen, um Streitigkeiten über den eigenen Nachlass vorzubeugen. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem Testament-Ratgeber bieten der VCD und Frau Nele Marie Kliemt, Fachanwältin für Erbrecht, von der Berliner Kanzlei BGHP am 13. Dezember 2023 um 17 Uhr wieder ein kostenfreies Online-Seminar mit folgenden Bausteinen an:
Bei einem Betrag ab 5.000 Euro besteht die Möglichkeit, dem VCD ein sogenanntes Vermächtnisdarlehen zukommen zu lassen. Sie geben zunächst ein zinsloses Darlehen an den VCD. Damit ist Ihr Geld sofort für eine zukunftsfähige Mobilität aktiv. Bei Bedarf, zum Beispiel bei ungeplanten Gesundheitsausgaben, erhalten Sie das Geld jederzeit zurück. Wenn Sie es selbst nicht benötigen, vermachen Sie Ihre Einlage zum Zeitpunkt Ihres Todes dem VCD.
Für mehr Informationen oder wenn Sie einen Mustervertrag wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Referent für Fundraising/ Drittmittelbeauftragter
Fon 030/28 03 51-44
rainer.hauck@vcd.org
Wir sind Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.