Der CO2-Grenzwert für Pkw-Flotten ist ein zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik. Denn immerhin 14 Prozent der Treibhausgase in der Europäischen Union werden durch das Autofahren verursacht. Seit 2009 begrenzt die EU den CO2-Ausstoß von neuen Pkw und Transportern, seit 2020 auch von Lkw und Bussen. Die Vorgaben setzen für die Autohersteller einen starken Anreiz, sparsamere Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß zu produzieren und zu verkaufen. Halten sie die Regeln nicht ein, drohen ihnen Strafzahlungen. Seit 2020 gilt in der EU für neue Pkw ein Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer (g/km). Dies entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von 3,6 Liter Diesel oder 4,1 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Zuvor lag der Grenzwert bei 130 g/km.
Die EU-Vorgabe gilt allerdings nicht für jedes einzelne Auto, dass Kundinnen und Kunden beim Händler kaufen können. Sondern es handelt sich um einen Durchschnittswert für alle in der EU neu verkauften Pkw im Stichjahr. Jeder Hersteller hat entsprechend dem Durchschnittsgewicht seiner Fahrzeugflotte eine individuelle Zielvorgabe. Hat ein Hersteller überdurchschnittlich schwere Autos in der Produktpalette, dürfen diese im Schnitt auch mehr CO2 ausstoßen. Verkauft ein Hersteller mehr große, schwere SUV, können diese durch sparsamere Autos ausgeglichen werden. Elektroautos gehen gar mit einer CO2-Bilanz von 0 g/km in die Wertung ein. Zwar entstehen bei der Herstellung des Ladestroms Treibhausgase, diese werden den Fahrzeugen aber nicht angerechnet, da nur der direkte CO2-Ausstoß berücksichtigt wird.
Um die EU-Regeln einzuhalten, sind die Autohersteller bestrebt, mehr Elektroautos - sowohl reine batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug-In-Hybride - zu verkaufen. Dementsprechend passen sie ihre Produktpalette derzeit an. Zudem ist es wahrscheinlich, dass sie den Verkauf bestimmter Modelle mit Preisnachlässen fördern, um möglichst eine Punktlandung bei den CO2-Zielen zu schaffen.
Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU bislang folgende Anpassungen bei der CO2-Grenzwert-Regelung beschlossen:
“Ambitionierte CO2-Standards für Pkw, Transporter und Lastwagen sind eines der wirksamsten Mittel, um den Ausstoß des Treibhausgases im Straßenverkehr zu verringern. Gleichzeitig zwingen sie die Autohersteller dazu, Innovationen zu entwickeln und effizientere und sparsamere Fahrzeuge für die europäischen Verbraucher*innen auf den Markt zu bringen”, sagt Michael Müller-Görnert, Verkehrspolitischer Sprecher beim VCD.
Die EU-Kommission hat angekündigt, die CO2-Regulierung bis 2021 einer Revision zu unterziehen. Der VCD fordert, dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:
Seit September 2017 werden die Emissionen von Pkw in der EU in einem neuen Testverfahren gemessen, der “Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure” (WLTP). Gegenüber dem veralteten NEFZ-Messverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) liefert der WLTP realistischere Verbrauchs- und CO2-Angaben. Dennoch basiert auch er auf Labortests. Die WLTP-Ergebnisse sind auch für die Kfz-Steuer relevant. Dennoch müssen Hersteller derzeit noch die zu niedrigen Verbrauchswerte nach dem NEFZ ausweisen, da das Wirtschaftsministerium die entsprechende Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung noch nicht angepasst hat. Daher werden die WLTP-Werte in die realitätsfernen NEFZ-Werte zurückgerechnet. Der VCD fordert, dass künftig wie bei den Schadstoffen auch die CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb auf der Straße, in sogenannten RDE-Tests (Real Driving Emissions) gemessen werden müssen.
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